


Indikationen und Erwägungen für richterliche Strafzumessung im Sprengel des Landesgerichtes bzw der Staatsanwaltschaft Innsbruck
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 1935 Wörter, Seiten 455-458
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Abteilung Strafrecht des 19. Österreichischen Juristentages (ÖJT) beschäftigte sich mit dem Thema „Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?“. Hiezu war im Vorfeld von
Grafl/Schmoller ein umfassendes Gutachten ausgearbeitet worden, welches sich in einen statistisch-kriminologischen und einen dogmatischen Teil gliederte. Am Österreichischen Juristentag wurde zu den jeweiligen Thesen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen mehrerer Referate Stellung genommen. Unter anderem wurde im Gutachten vonGrafl/Schmoller detailliert dargelegt, dass es regional signifikante Unterschiede in der Strafenpraxis gibt, welche nicht ausschließlich in den jeweiligen Strafhöhen, sondern bereits vorgelagert in der Wahl der konkreten Strafarten deutlich werden. Dabei wurde die Sonderstellung des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck hervorgehoben. -
- Loderbauer, Brigitte
- Willam, Thomas
-
- § 87 Abs 1 StGB
- Höchststrafe
- bedingte Strafnachsicht.
- Strafhöhe
- Geldstrafe
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 295 Abs 2 StPO
- § 28a Abs 1 SMG
- Freiheitsstrafe
- Strafzumessung
- § 129 StGB
- JST 2015, 455
Die Abteilung Strafrecht des 19. Österreichischen Juristentages (ÖJT) beschäftigte sich mit dem Thema „Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?“. Hiezu war im Vorfeld von
- Loderbauer, Brigitte
- Willam, Thomas
- § 87 Abs 1 StGB
- Höchststrafe
- bedingte Strafnachsicht.
- Strafhöhe
- Geldstrafe
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 295 Abs 2 StPO
- § 28a Abs 1 SMG
- Freiheitsstrafe
- Strafzumessung
- § 129 StGB
- JST 2015, 455