Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Individualisierung von Tathandlungen; Strafbemessung; „Einstiegsdrittel“

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 5
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1600 Wörter, Seiten 415-417

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Individualisierung von Tathandlungen; Strafbemessung; „Einstiegsdrittel“ in den Warenkorb legen

Pauschal individualisierte Taten müssen nur gegen andere Taten, aber nicht untereinander abgegrenzt werden, sodass eine Individualisierung in Bezug auf einzelne Taten weder erforderlich noch möglich ist.

Der Umstand, dass die Anführung des § 15 StGB in der Anklageschrift unterbleibt, ist unbeachtlich; eine Verurteilung wegen Vollendung statt Versuchs verändert den rechtlichen Charakter einer Tat nicht.

Gesetzliche Grundlage der Strafbemessung sind allein die §§ 32 ff StGB. Vorgaben zu einer „Einstiegsstrafe“ als Bruchteil der Höchststrafe oder zur Gewichtung einzelner Strafzumessungsgründe sind daraus nicht abzuleiten. Die Heranziehung des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 19 StGB kommt nicht in Betracht, weil die Körperverletzung, die dem Angeklagten vom Opfer Jahre nach den gegenständlichen Taten aufgrund erneuter sexueller Annäherungsversuche zugefügt wurde, gerade nicht unmittelbare Folge der gegenständlichen Taten ist.

  • § 33 StGB
  • § 15 StGB
  • § 203 StGB
  • JST-Slg 2018/47
  • § 34 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 19.06.2018, 11 Os 34/18m
  • § 32 StGB
  • § 202 StGB
  • § 201 StGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice