Information des BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 18
- Steuer & Service, 981 Wörter
- Seiten 42 -44
- https://doi.org/10.33196/afs202002004201
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Durch die gegenwärtige Situation der „Corona-Krise“ gewinnt das Thema Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung. Mit der COVID-19-Kurzarbeit wurde eine für die aktuelle Situation angepasste Form der Kurzarbeit eingeführt. Daher ist es auch wichtig zu beurteilen, wie sich die Kurzarbeit in steuerlicher Hinsicht auswirkt.
Die Regelungen über die Kurzarbeit finden sich in § 37b Arbeitsmarktservicegesetz („Beihilfen bei Kurzarbeit“) sowie in der Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe mit der Kurzbezeichnung „KUA-Richtlinie“.
Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung.
- Fuchs, Hubert W.
- § 68 Abs 7 EStG
- § 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG
- § 16 Abs 1 Z 4 EStG
- § 68 Abs 3 EStG
- § 68 Abs 4 EStG
- Steuerrecht
- § 68 EStG
- § 68 Abs 5 EStG
- § 68 Abs 2 EStG
- § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG
- § 67 Abs 6 EStG
- § 41 Abs 4 FLAG
- § 68 Abs 1 EStG
- § 37b Abs 6 AMSG
- § 5 Abs 2 KommStG
- § 124b Z 349 EStG
- § 37b Abs 5 AMSG
- BMF, 09.04.2020, 2020-0.225.082
- § 37b Abs 3 AMSG
- AFS 2020, 42
- § 37b AMSG
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