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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 2, März 2020, Band 19

Informationsanspruch des ausgeschiedenen Kommanditisten

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Die Auskunfts- und Kontrollrechte eines ausgeschiedenen Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

Eine Ausnahme besteht lediglich in dem Fall, dass nicht nur die Kontroll- und Überwachungsrechte eines Gesellschafters als solche streitig sind, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (Gesellschafterqualität, Beteiligung an der Gesellschaft, Identität der Gesellschaft). Diesfalls ist der Anspruch auf Bucheinsicht im Klagsweg geltend zu machen.

  • GES 2020, 91
  • § 120 Abs 1 JN
  • Außerstreitverfahren
  • Ausgeschiedener Kommanditist
  • Informationsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • § 166 UGB
  • OGH, 19.12.2019, 6 Ob 229/19y

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