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Inhaltliche Anforderungen an die verpflichtende Anzeige des Machtwechsels in der Mietergesellschaft

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Wie im Lichte des Zwecks der Anzeigepflicht nach § 12a Abs 3 Satz 2 MRG der konkrete Wortlaut einer gegebenenfalls als Anzeige gedachten Mitteilung zu verstehen ist, stellt typischerweise eine Frage des Einzelfalls dar, der keine darüber hinausgehende richtungsweisende Bedeutung zukommt.

  • WOBL-Slg 2013/35
  • OGH, 17.12.2012, 5 Ob 222/12a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 38 R 135/12b
  • § 12a Abs 3 MRG

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