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Heft 12, Dezember 2016, Band 138
Inhaltliche Anforderungen an einen Erneuerungsantrag
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 3699 Wörter
- Seiten 815-818
- https://doi.org/10.33196/jbl201612081501
30,00 €
inkl MwStEin Erneuerungsantrag, der sich nicht auf eine Entscheidung des EGMR berufen kann, hat deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine – vom angerufenen OGH sodann selbst zu beurteilende – Grundrechtsverletzung iS des § 363a Abs 1 StPO zu erblicken sei. Dabei hat er sich mit der als grundrechtswidrig bezeichneten Entscheidung in allen relevanten Punkten auseinanderzusetzen und seine Argumentation grundsätzlich (soweit nicht Begründungsmängel aufgezeigt oder erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit getroffener Feststellungen geweckt werden) auf Basis der Tatsachenannahmen der bekämpften Entscheidung methodengerecht zu entwickeln.
- Venier, Andreas
- JBL 2016, 815
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OLG Innsbruck, 31.03.2015, 7 Bs 52/15b7 Bs 53/15z
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 28.06.2016, 14 Os 110/15f
- § 363a StPO „per analogiam“
- Zivilverfahrensrecht
- LG Innsbruck, 02.01.2015, 30 HR 563/14b
- Arbeitsrecht
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