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Inhaltserfordernisse des Anspruchsschreibens nach § 16 BTVG
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 91 Wörter
- Seiten 543-543
- https://doi.org/10.33196/jbl201608054301
30,00 €
inkl MwStDer Abtretungsanspruch nach § 16 BTVG ist eine Art „zessionsrechtlicher“ Aussonderungsanspruch zur Befriedigung des Erwerbers und durchbricht im Interesse eines verstärkten Schutzes des Erwerbers § 3 Abs 1 IO und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.
Jeder konkrete Erwerber‚ der die Abtretung der Ansprüche nach § 16 BTVG verlangt‚ muss feststehen oder zumindest feststellbar sein‚ damit der Bauträger bzw Masseverwalter im Konkurs klar ersehen kann‚ welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergegangen sind und welche sich noch beim Bauträger bzw in der Konkursmasse befinden.
- OLG Innsbruck, 25.08.2015, 3 R 58/15a
- OGH, 25.05.2016, 2 Ob 187/15m
- Öffentliches Recht
- LG Innsbruck, 24.04.2015, 12 Cg 86/14y
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 16 BTVG
- JBL 2016, 543
- Arbeitsrecht
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