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Insolvenz-Entgelt für nach der IO oder der AnfO angefochtene Zahlungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 1776 Wörter
- Seiten 342-344
- https://doi.org/10.33196/wbl201706034201
30,00 €
inkl MwStIst der Anspruchsberechtigte verpflichtet, erhaltene Zahlungen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (freien Dienstverhältnis, Auftragsverhältnis) zurückzuerstatten, weil er diese nach der IO oder der AnfO anfechtbar erworben hat, so geht diese Verpflichtung mit der rechtzeitigen Beantragung auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds über.
Diese Rückzahlungsverpflichtung des Insolvenz-Entgelt-Fonds setzt aber voraus, dass für die Forderung, die der angefochtenen Zahlung zugrunde liegt, ein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt überhaupt bestand. Eine Ausweitung der Sicherungsgrenzen des IESG ist mit dieser Bestimmung aber nicht verbunden.
Stammt etwa die angefochtene Gehaltszahlung außerhalb der gesicherten Sechsmonatsfrist des § 3a Abs 1 IESG, dann gebührt für sie im Fall der erfolgreichen Anfechtung ebenso kein Insolvenz-Entgelt wie zB für den Fall, dass der Gehaltsanspruch selbst bereits anfechtbar erworben worden ist.
- § 3a Abs 1 IESG
- § 1 AnfO
- § 29 IO
- OGH, 22.02.2017, 8 ObS 17/16g
- § 2 AnfO
- § 27 IO
- § 1 Abs 3 IESG
- WBl-Slg 2017/108
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Graz, 29.09.2016, 7 Rs 28/16s
- § 28 IO
- LG ZRS Graz, 29.02.2016, 28 Cgs 19/16b
- § 3 AnfO
- § 7 Abs 7 IESG
- § 1 Abs 2 IESG
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