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Insolvenzanfechtung bei nur einem Insolvenzgläubiger?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 1698 Wörter
- Seiten 263-265
- https://doi.org/10.33196/jbl201804026301
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inkl MwSt§§ 27 und 28 IO sprechen zwar von „den Gläubigern“. Daraus kann aber nicht das Erfordernis des Bestehens einer Mehrheit von Gläubigern im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung abgeleitet werden; vielmehr genügt der Vorsatz des späteren Schuldners, einen Gläubiger zu benachteiligen (hier: Anfechtung nach §§ 28, 29 IO durch Insolvenzverwalterin in Schuldenregulierungsverfahren, in dem ein einziger Gläubiger eine Forderung angemeldet hat).
Besteht die angemeldete Forderung gegen den Schuldner in Wahrheit nicht zu Recht, ist eine Benachteiligung dieses Gläubigers durch eine Rechtshandlung des Schuldners ausgeschlossen.
- JBL 2018, 263
- § 29 IO
- Öffentliches Recht
- § 27 IO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Salzburg, 14.06.2017, 22 R 197/17z
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 28 IO
- BG Salzburg, 21.03.2017, 18 C 159/16a
- OGH, 25.10.2017, 3 Ob 182/17m
- Arbeitsrecht
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