Insolvenzrecht: Zur Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Aufsichtsratsvorsitzenden
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Rechtsprechung, 3821 Wörter
- Seiten 651 -654
- https://doi.org/10.33196/wbl202411065101
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1. Art 3 Abs 1 Unterabs 3 der VO (EU) 2015/848 ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Hauptniederlassung“ einer natürlichen Person, die eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit iS dieser Bestimmung ausübt, nicht dem in Art 2 Nr 10 dieser VO definierten Begriff „Niederlassung“ entspricht.
2. Art 3 Abs 1 Unterabs 3 der VO 2015/848 ist dahin auszulegen, dass bei einer natürlichen Person, die eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen dieser Person am Ort der Hauptniederlassung dieser Person befindet, auch wenn für diese Tätigkeit kein Personal oder keine Vermögenswerte erforderlich sind.
- Art 3 Abs 1 iVm Art 2 Nr 10 der VO (EU) 2015/848 des EP und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)
- EuGH, 19.09.2024, Rs C-501/23, EU:C:2024:776 (DL/Land Berlin; Bundesgerichtshof [Deutschland])
- WBl-Slg 2024/173
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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