Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Instandhaltungspflicht bei Wasserregulierungsbauten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
92 Wörter, Seiten 73-74

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Instandhaltungspflicht bei Wasserregulierungsbauten in den Warenkorb legen

Ist die Gemeinde als Bewilligungswerberin einer Dolensperre Wasserberechtigte und Regulierungsunternehmerin im Sinn des WRG, ist sie gemäß § 50 Abs 1 iVm Abs 6 WRG verpflichtet, den Bau einschließlich der dazugehörigen Wasseransammlungen und sonstigen Vorrichtungen in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand zu halten um die Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte hintanzuhalten. Eine Instandhaltungspflicht der öffentlichen Hand als Eigentümerin der Dolensperre neben der Konsensinhaberin würde gemäß § 50 Abs 6 2. Satz WRG nur dann bestehen, wenn keine rechtsgültigen Verpflichtungen anderer – wie hier aber der Gemeinde – bestehen.

  • § 50 Abs 1 WRG
  • § 50 Abs 6 WRG
  • BBL-Slg 2018/70
  • OGH, 29.11.2017, 1 Ob 186/17k
  • Baurecht
  • Instandhaltungspflicht bei Wasserregulierungsbauten

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice