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Heft 6, Dezember 2019, Band 22
Instandsetzung; Baueinstellungsauftrag; Abgrenzung des „Bauvorhabens“; Auftrag zur Herstellung des vorherigen Zustandes
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 778 Wörter
- Seiten 230-231
- https://doi.org/10.33196/bbl201906023001
20,00 €
inkl MwStEine Teilung des Bauvorhabens in einzelne Arbeitsschritte, von denen manche bewilligungs-, anzeige- oder meldepflichtig sind, und andere, auf die dies nicht zutrifft, muss im Baueinstellungsverfahren nicht erfolgen.
Ein hinreichend abgegrenztes Bauvorhaben stellt „ein Ganzes“ dar, das zumindest in jenen Teilen, die nicht bewilligungs- oder anzeigefrei sind, von einer Baueinstellung betroffen ist.
Die Herstellung des Zustandes, „der dem vorherigen“ entspricht, ist bei Erneuerungsarbeiten (Ersatz alter Teile eines Bauwerks durch neue Bauteile) nicht möglich.
- LVwG Nö, 14.08.2019, LVwG-AV-1142/001-2018
- Auftrag zur Herstellung des vorherigen Zustandes
- § 29 Abs 1 Z 1 nö BauO
- Baueinstellungsauftrag
- Abgrenzung des „Bauvorhabens“
- Instandsetzung
- § 29 Abs 2 nö BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/202
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