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Instandsetzung; Baueinstellungsauftrag; Abgrenzung des „Bauvorhabens“; Auftrag zur Herstellung des vorherigen Zustandes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
778 Wörter, Seiten 230-231

20,00 €

inkl MwSt

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Eine Teilung des Bauvorhabens in einzelne Arbeitsschritte, von denen manche bewilligungs-, anzeige- oder meldepflichtig sind, und andere, auf die dies nicht zutrifft, muss im Baueinstellungsverfahren nicht erfolgen.

Ein hinreichend abgegrenztes Bauvorhaben stellt „ein Ganzes“ dar, das zumindest in jenen Teilen, die nicht bewilligungs- oder anzeigefrei sind, von einer Baueinstellung betroffen ist.

Die Herstellung des Zustandes, „der dem vorherigen“ entspricht, ist bei Erneuerungsarbeiten (Ersatz alter Teile eines Bauwerks durch neue Bauteile) nicht möglich.

  • LVwG Nö, 14.08.2019, LVwG-AV-1142/001-2018
  • Auftrag zur Herstellung des vorherigen Zustandes
  • § 29 Abs 1 Z 1 nö BauO
  • Baueinstellungsauftrag
  • Abgrenzung des „Bauvorhabens“
  • Instandsetzung
  • § 29 Abs 2 nö BauO
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2019/202

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