


Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwand, begünstigte Absetzung nach § 28 Abs 3 EStG 1988
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1959 Wörter, Seiten 39-41
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Herstellungsaufwand liegt vor, wenn Sanierungsarbeiten so tiefgreifend sind, dass die „Wesensart des Wirtschaftsgutes“ nicht beibehalten bleibt.
Ein Dachbodenausbau kann dann unter §§ 3–5 MRG fallen, wenn er als Umgestaltung bestehender Mietobjekte zu werten ist.
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- Lenneis, Christian
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- § 4 MRG
- § 28 Abs 2 EstG
- § 5 MRG
- § 3 MRG
- WOBL-Slg 2019/16
- § 28 Abs 3 EstG
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 21.03.2018, Ra 2017/13/0012
Herstellungsaufwand liegt vor, wenn Sanierungsarbeiten so tiefgreifend sind, dass die „Wesensart des Wirtschaftsgutes“ nicht beibehalten bleibt.
Ein Dachbodenausbau kann dann unter §§ 3–5 MRG fallen, wenn er als Umgestaltung bestehender Mietobjekte zu werten ist.
- Lenneis, Christian
- § 4 MRG
- § 28 Abs 2 EstG
- § 5 MRG
- § 3 MRG
- WOBL-Slg 2019/16
- § 28 Abs 3 EstG
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 21.03.2018, Ra 2017/13/0012