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Haider, Dominik

Institutionalisierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften

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Die Entwicklung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare ist von der Rechtsprechung des EGMR geprägt. Die Frage nach den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare auf Institutionalisierung ihrer Lebensgemeinschaft ist dabei noch nicht endgültig beantwortet. Der EGMR hat seine (zukünftige) Bereitschaft erkennen lassen, im Gefolge einer entsprechenden Entwicklung in den Europaratsstaaten das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu „öffnen“. Noch greifbarer ist die Annahme eines Rechtes gleichgeschlechtlicher Paare auf Begründung einer alternativen Partnerschaftsform durch den EGMR. Die Unterscheidung zwischen den Rechten gleich- bzw verschiedengeschlechtlicher Paare auf Eheschließung bzw auf Begründung alternativer Partnerschaftsformen könnte freilich mit fortschreitender Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR ohnehin an Bedeutung verlieren.

  • Haider, Dominik
  • Ehe
  • EGMR
  • Schalk und Kopf
  • gleichgeschlechtlich
  • Art 8 EMRK
  • Menschenrecht
  • Art 12 EMRK
  • Partnerschaft
  • Oliari
  • JURIDIKUM 2016, 158
  • Art 14 EMRK
  • Rechtsphilosophie und Politik

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