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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2022, Band 77

Griller, Stefan

IntegrationsschrankenLimits to European Integration

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Nationale Höchstgerichte nehmen immer wieder, in sehr unterschiedlichem Ausmaß, gegenüber der EU die Kontrolle von Integrationsschranken in Anspruch. Diese ergeben sich aus den nationalen Verfassungen. Während das durch die Jahrzehnte ein wichtiges, aber nie schlagend gewordenes Grundsatzthema blieb, häufen sich in den vergangenen Jahren höchstgerichtliche Entscheidungen, in denen EU-Maßnahmen einschließlich Urteile des EuGH für „ultra vires“ und damit in der nationalen Rechtsordnung für unverbindlich erklärt werden.

Besonders prominente Beispiele sind das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 und das EU-Vorbehalte-Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs 2021.

Die Arbeit würdigt die beiden Urteile und nimmt sie zum Anlass für grundsätzliche Überlegungen. Beide Urteile halten einer kritischen Überprüfung nicht stand. Sie sind gleichwohl von ganz unterschiedlicher Qualität. Das deutsche Urteil erklärt eine Einzelmaßnahme für rechtswidrig, das polnische fundamentale Bestimmungen des EUV.

Die Kooperation zwischen den nationalen Höchstgerichten einerseits und dem EuGH andererseits wird als bescheidene, aber beste Lösung für die Minimierung derartiger Konflikte vorgestellt und präzisiert.

  • Griller, Stefan
  • § 5 EUV
  • Art 23 GG
  • Art 79 Abs 3 GG
  • Vertrag von Lissabon
  • Art 2 polnische Verfassung
  • Grundrechtsschutz
  • Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
  • Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2015 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten
  • Zuständigkeitsüberschreitung
  • Erklärung Nummer 17 zur Schlussakte der Regierungskonferenz (Lissabon)
  • § 87 polnische Verfassung
  • Öffentliches Recht
  • § 90 polnische Verfassung
  • ZOER 2022, 283
  • Verfassungspluralismus
  • Vorrang des EU-Rechts
  • Art 8 polnische Verfassung
  • integrationsfeste Verfassungskerne
  • Kooperation
  • § 179 polnische Verfassung
  • § 190 polnische Verfassung
  • Währungspolitik
  • PSPP, Public Sector Purchase Programme
  • Wirtschaftspolitik
  • EU-Beitritt
  • Verfassungsverbund
  • Art 7 polnische Verfassung
  • Integrationsschranken
  • richterliche Unabhängigkeit
  • § 267 EUV
  • Dualismus
  • Rechtsstaat
  • Art 88 GG
  • § 178 polnische Verfassung
  • § 188 polnische Verfassung
  • § 7 EUV
  • Art 1 EUV
  • § 19 EUV
  • Ultra-vires-Akte
  • § 127 EUV
  • Zuständigkeitsgrenzen
  • polnischer Verfassungsgerichtshof
  • § 4 EUV
  • Monismus
  • Bundesverfassungsgericht
  • Demokratie
  • Art 2 EUV

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