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Interessenkollision eines Obsorgeberechtigten bei gemeinsamer Obsorge: Entfall des Zustimmungsrechts, keine Bestellung eines Kollisionskurators
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 1140 Wörter
- Seiten 521-523
- https://doi.org/10.33196/jbl201408052101
30,00 €
inkl MwStKommt die Obsorge beiden Elternteilen zu und ist ein Elternteil infolge Interessenkollision von der Vertretung der Minderjährigen ausgeschlossen, so verliert der von der Kollision betroffene Elternteil sein Zustimmungsrecht nach § 167 Abs 2 und 3 ABGB, ohne dass es der Bestellung eines Kollisionskurators bedarf (hier: obsorgeberechtigte Mutter will Schmerzengeldansprüche des minderjährigen Kindes gegen die Lebensgefährtin des ebenfalls obsorgeberechtigten Vaters verfolgen).
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 10.04.2014, 6 Ob 18/14m
- Zivilverfahrensrecht
- § 271 ABGB
- LGZ Wien, 13.11.2013, 44 R 538/13p
- BG Favoriten, 14.08.2013, 8 Ps 202/10v
- § 181 ABGB
- JBL 2014, 521
- § 167 ABGB
- Arbeitsrecht
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