


Internationale Zuständigkeit bei Produkthaftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 136
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 71 Wörter, Seiten 400-400
30,00 €
inkl MwSt




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Nach Art 5 Nr 3 EuGVVO ist in dem Fall, dass die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt geltend gemacht wird (hier: Schadenersatzklage gegen den Produzenten eines Fahrrads, weil sich die Gabelenden von der Radgabel gelöst hatten, was zum Sturz führte), der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses der Ort, an dem das betreffende Produkt hergestellt wurde (Folgeentscheidung zu EuGH 16. 01. 2014, Rs C-45/13 [Kainz])
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- LG Salzburg, 22.06.2012, 12 Cg 137/11m
- Öffentliches Recht
- JBL 2014, 400
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Linz, 24.08.2012, 1 R 143/12y
- Zivilverfahrensrecht
- Art 5 Nr 3 EuGVVO
- OGH, 26.02.2014, 7 Ob 19/14s
- Arbeitsrecht
Nach Art 5 Nr 3 EuGVVO ist in dem Fall, dass die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt geltend gemacht wird (hier: Schadenersatzklage gegen den Produzenten eines Fahrrads, weil sich die Gabelenden von der Radgabel gelöst hatten, was zum Sturz führte), der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses der Ort, an dem das betreffende Produkt hergestellt wurde (Folgeentscheidung zu EuGH 16. 01. 2014, Rs C-45/13 [Kainz])
- LG Salzburg, 22.06.2012, 12 Cg 137/11m
- Öffentliches Recht
- JBL 2014, 400
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Linz, 24.08.2012, 1 R 143/12y
- Zivilverfahrensrecht
- Art 5 Nr 3 EuGVVO
- OGH, 26.02.2014, 7 Ob 19/14s
- Arbeitsrecht