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Heft 10, Oktober 2013, Band 135
Internationale Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen: Ausrichten der Tätigkeit ab erster absatzfördernder Handlung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 2010 Wörter
- Seiten 675-677
- https://doi.org/10.33196/jbl201310067501
30,00 €
inkl MwStDer 4. Abschnitt der EuGVVO (Zuständigkeit bei Verbrauchersachen) erfasst auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Verbrauchervertrags.
Die EuGVVO hat den Kreis der Verbrauchersachen gegenüber dem EuGVÜ erweitert. Der Begriff des „Ausrichtens“ erfasst jedenfalls die in Art 13 Abs 1 Z 3 lit a EuGVÜ genannte „Werbung“, geht aber darüber noch hinaus. Erfasst sind alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen.
Das Kriterium der Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers trifft schon beim ersten grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäft zu. Dies muss gleichermaßen für das Ausrichten einer solchen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers gelten (hier: erstmalige telefonische Kontaktaufnahme mit einem Verbraucher in den Niederlanden zur Anbahnung eines Vermittlungsauftrags).
- OGH, 08.05.2013, 6 Ob 14/13x
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Art 15 EuGVVO
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Art 17 EuGVVO
- LG Salzburg, 21.06.2012, 6 Cg 138/11i
- Art 16 EuGVVO
- JBL 2013, 675
- OLG Linz, 26.11.2012, 4 R 142/12y
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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