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Tipold, Alexander

Internationale Zuständigkeit beim Verbotsgesetz

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§ 3g VerbotsG ist als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert. Auf der objektiven Tatseite setzt § 3g VerbotsG weder den Eintritt des tätergewollten Erfolgs noch eine konkrete Gefährdung voraus. Die abstrakte Gefahr stellt keinen Erfolg iS des § 67 Abs 2 StGB dar. Ein an den Erfolg anknüpfender Tatort kann sich nur aus dem (geplanten) Eintritt einer im Tatbild formulierten Wirkung in der Außenwelt ergeben. Bei abstrakten Gefährdungsdelikten – bei denen eine von der Tathandlung zumindest gedanklich abtrennbare Wirkung in der Außenwelt gerade nicht eintritt – scheidet ein Erfolgseintritt daher schon begrifflich aus. Der Handlungsort, bei dessen Bestimmung auf die physische Präsenz des Täters beim Setzen des deliktischen Verhaltens abzustellen ist, ist somit insoweit der einzig mögliche Anknüpfungspunkt für die allfällige Bejahung eines inländischen Tatorts.

  • Tipold, Alexander
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 67 StGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 10.10.2018, 13 Os 105/18t
  • JBL 2019, 187
  • LG Salzburg, 24.08.2017, 49 Bl 59/17h
  • Arbeitsrecht
  • § 3g VerbotsG

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