


Internationale Zuständigkeit für die Regressklage von Kreditnehmern untereinander.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1358 Wörter, Seiten 865-866
20,00 €
inkl MwSt




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Art 7 EuGVVO 2012. Der Regress-/Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gegen den anderen wegen überproportionaler Tilgung eines gemeinsamen Darlehens fällt unter Art 7 Nr 1 lit b zweiter Strich EuGVVO 2012. Für die Regressklage ist auch das Gericht am Erfüllungsort der zugrundeliegenden Verpflichtung zuständig. Dieser befindet sich am Sitz der Bank.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2017/2415
- OGH, 12.07.2017, 1 Ob 123/17w
Art 7 EuGVVO 2012. Der Regress-/Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gegen den anderen wegen überproportionaler Tilgung eines gemeinsamen Darlehens fällt unter Art 7 Nr 1 lit b zweiter Strich EuGVVO 2012. Für die Regressklage ist auch das Gericht am Erfüllungsort der zugrundeliegenden Verpflichtung zuständig. Dieser befindet sich am Sitz der Bank.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2415
- OGH, 12.07.2017, 1 Ob 123/17w