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Heft 12, Dezember 2017, Band 139
Internationale Zuständigkeit nach dem LGVÜ 2007 für Klagen aus Dienstleistungsverträgen mit mehreren Erfüllungsorten
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 1249 Wörter
- Seiten 808-809
- https://doi.org/10.33196/jbl201712080801
30,00 €
inkl MwStFür Dienstleistungsverträge, bei denen der Erfüllungsort in einem Mitgliedstaat liegt, bildet der – nach tatsächlichen und nicht nach rechtlichen Kriterien zu bestimmende – Erfüllungsort der charakteristischen Leistung für alle Klagen aus dem Vertrag das maßgebliche Anknüpfungskriterium. Damit kommt es in diesem Bereich zu einer Zuständigkeitskonzentration. Für Verträge, die unter Art 5 Nr 1 lit b LGVÜ 2007 fallen, ist daher der Erfüllungsort der charakteristischen Leistung für alle Klagen aus dem Vertrag, auch für Klagen auf Zahlung des Werklohns, maßgeblich. Entscheidend ist dabei die diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Bei Dienstleistungsverträgen mit mehreren Erfüllungsorten kommt es auf den Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung an.
- LG Feldkirch, 05.10.2016, 7 Cg 96/15k
- OGH, 28.06.2017, 9 Ob 6/17y
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 808
- OLG Innsbruck, 23.11.2016, 4 R 169/16h
- Art 5 Nr 1 lit b LGVÜ 2007
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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