


IslamG: Gewährung der Einsicht in bestimmte finanzielle Unterlagen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2957 Wörter, Seiten 53-57
20,00 €
inkl MwSt




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Gegenstand von § 25 Abs 5 IslamG ist einzig die Verpflichtung, der Behörde zum Nachweis der Aufbringung der Mittel nach § 6 Abs 2 IslamG Einsicht in bestimmte finanzielle Unterlagen zu gewähren.
§ 25 leg cit verstößt nicht gegen die religiöse Korporationsfreiheit, das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates, den Gleichheitssatz, das Grundrecht auf Datenschutz und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.
-
- § 6 Abs 2 Islamgesetz
- ZVG-Slg 2023/12
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 25 Abs 5 Islamgesetz
- VwG Wien, 13.09.2022, VGW-101/032/7856/2022
- § 30 Abs 1 Z 6 Islamgesetz
- § 8 Islamgesetz
Gegenstand von § 25 Abs 5 IslamG ist einzig die Verpflichtung, der Behörde zum Nachweis der Aufbringung der Mittel nach § 6 Abs 2 IslamG Einsicht in bestimmte finanzielle Unterlagen zu gewähren.
§ 25 leg cit verstößt nicht gegen die religiöse Korporationsfreiheit, das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates, den Gleichheitssatz, das Grundrecht auf Datenschutz und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.
- § 6 Abs 2 Islamgesetz
- ZVG-Slg 2023/12
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 25 Abs 5 Islamgesetz
- VwG Wien, 13.09.2022, VGW-101/032/7856/2022
- § 30 Abs 1 Z 6 Islamgesetz
- § 8 Islamgesetz