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Breitenfeld, Michael/​Kueß, Rupert

Ist das „Voraussichtlich“ ein Problem?

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Auftraggeber sind verpflichtet, entweder in der Ausschreibung oder in der Bekanntmachung die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bzw Reihung festzulegen.

In der ersten Stufe kann die Bekanntgabe von lediglich voraussichtlichen Bewertungsmodellen der einzelnen Zuschlagskriterien dazu führen, dass die Zuschlagskriterien zur Gänze als unverbindlich anzusehen sind.

  • Breitenfeld, Michael
  • Kueß, Rupert
  • LVwG Bgld, 20.04.2022, S VNP/13/2022.001/019, Gründung einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft
  • Transparenzgebot
  • § 91 BVergG
  • Festlegung von Zuschlagskriterien
  • § 89 BVergG
  • RPA 2022, 214
  • § 2 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 151 BVergG

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