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Zeitschrift für öffentliches Recht
Heft 3, September 2018, Band 73
Ist der Rechtspositivismus mit sich selbst im Reinen?Is Legal Positivism at Peace with Itself?
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 73
- Aufsatz, 12546 Wörter
- Seiten 479-506
- https://doi.org/10.33196/zoer201803047901
30,00 €
inkl MwStDer Rechtspositivismus will das positive Recht distanziert „beschreiben“. Er will es beschreiben und es dennoch als etwas Normatives erfassen. Das bedeutet, dass er „beschreiben“ will, was das positive Recht im Einzelfall fordert. Und selbst wenn das nicht immer möglich sein mag, weil das Recht mitunter objektiv unklar ist, ist dies ein wesentliches Anliegen des rechtspositivistischen Ansatzes. Wenn er diese Aufgabe nicht erbringen könnte, wäre es mit der Rechtswissenschaft nichts. Sie würde nichts leisten. Sie wäre nicht praxisrelevant. Um ihre wissenschaftliche Aufgabe aber erfüllen zu können, müssen Rechtspositivisten wissen, was es bedeutet, eine Rechtsnorm richtig anzuwenden. Um die Bedeutung korrekter Normanwendung zu verstehen, müssen sie eine Vorstellung von der Verbindlichkeit solcher Normen entwickeln. Der Rechtspositivismus weigert sich aber, dies zu tun. Es will das Recht distanziert beschreiben. Deswegen ist er mit sich selbst nicht im Reinen.
- Somek , Alexander
- Rechtsverhältnis
- Genealogie der Moral
- Kampf um Anerkennung
- Antinomie
- Britischer Rechtspositivismus
- Reine Rechtslehre
- Öffentliches Recht
- Urteil, moralisches
- Dworkin Ronald M.
- Hermeneutik
- ZOER 2018, 479
- Rechtspositivismus
- Unglückliches Bewusstsein
- Austin John
- Hegel G. W. F.
- Skeptizismus
- Stoizismus
- Rechtsquellen
- Ansatz, interpretativer
- Zwei Wiener Schulen des Rechtspositivismus
- Hart H. L. A.