„Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse.“ Oder doch nicht?
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 9
- Strafvollzug und Kriminologie, 6395 Wörter
- Seiten 151 -163
- https://doi.org/10.33196/jst202202015101
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Die gegenständliche Arbeit befasst sich mit den im Wirkungsbereich des Rechtssystems gelegenen Bestimmungsfaktoren des Rechtsgehorsams in der Erwachsenenbevölkerung. Die Ergebnisse einer Analyse repräsentativer Befragungsdaten aus Österreich stützen ein konsensbasiertes Modell rechtlicher Autorität, das auf die Zustimmung der Rechtsadressaten zu den Rechtsregeln und den Rechtsorganen abhebt. Die Bereitschaft der Bürger, die Rechtsordnung zu respektieren, wächst mit der persönlichen inhaltlichen Akzeptanz der geltenden Rechtsvorschriften und dem Glauben, dass die Polizei Gehorsam verdient. Erwachsene handeln im Einklang mit Gesetzen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Bestand an Rechtsnormen ihre höchstpersönlichen moralischen Standards repräsentiert und es den Rechtspflegeinstitutionen auch „zusteht“, das Handeln der Menschen zu diktieren. Die individuelle Sanktionsrisikoeinschätzung spielt dagegen eine untergeordnete Rolle. Im besten Fall nimmt sie vermittelt über die persönliche Normakzeptanz Einfluss auf das Legalverhalten volljähriger Rechtsadressaten. Die erzielten Befunde stehen insoweit eher im Einklang mit Denkmodellen der positiven Generalprävention und Überlegungen der Verfahrensgerechtigkeitstheorie, als dass sie für eine Wirksamkeit der negativen Generalprävention sprechen.
- Hirtenlehner, Helmut
- Rechtsgehorsam
- negative Generalprävention
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- empirische Rechtsforschung
- Verfahrensgerechtigkeitstheorie
- positive Generalprävention
- JST 2022, 151
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