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Wenusch, Hermann

Ist ein Baumangel ein Sach- oder ein Rechtsmangel?

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Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erkennbarkeit des Sachmangels keine Voraussetzung für den Beginn des Fristenlaufs, außer es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert.

Ob eine Eigenschaft als zugesichert anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung des Vertragspartners erschließen durfte. Seine berechtigte Erwartung ist an der Verkehrsauffassung zu messen.

  • Wenusch, Hermann
  • § 933 ABGB
  • Gewährleistung
  • Rechtsmangel
  • Sachmangel
  • Verjährung
  • ZRB 2024, 13
  • Baurecht
  • zugesicherte Eigenschaft
  • OGH, 28.06.2023, 7 Ob 70/23d

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