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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Judikaturwende: kurze Verjährungsfrist für die Kondiktion des Garantieauftraggebers.

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§§ 5, 6, 880a, 914, 1431, 1478, 1479, 1480, 1486 ABGB. Die Ablösung des Haftrücklasses durch die Haftrücklassgarantie soll nach dem Parteiwillen zu keiner Verschlechterung der Rechtsposition des Werkbestellers führen.

Da der bei einem Haftrücklass zurückbehaltene Werklohn grundsätzlich nach § 1486 Z 1 ABGB verjährt, hat Entsprechendes auch für die Rückforderung der zu Unrecht in Anspruch genommenen Garantiebeträge zu gelten; andernfalls wäre der Werkunternehmer bei der Haftrücklassgarantie ohne sachlichen Grund besser gestellt als beim Haftrücklass.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2332
  • OGH, 25.11.2016, 10 Ob 62/16i

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