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Judikaturwende: kurze Verjährungsfrist für die Kondiktion des Garantieauftraggebers.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 2122 Wörter
- Seiten 263-265
- https://doi.org/10.47782/oeba201704026301
20,00 €
inkl MwSt§§ 5, 6, 880a, 914, 1431, 1478, 1479, 1480, 1486 ABGB. Die Ablösung des Haftrücklasses durch die Haftrücklassgarantie soll nach dem Parteiwillen zu keiner Verschlechterung der Rechtsposition des Werkbestellers führen.
Da der bei einem Haftrücklass zurückbehaltene Werklohn grundsätzlich nach § 1486 Z 1 ABGB verjährt, hat Entsprechendes auch für die Rückforderung der zu Unrecht in Anspruch genommenen Garantiebeträge zu gelten; andernfalls wäre der Werkunternehmer bei der Haftrücklassgarantie ohne sachlichen Grund besser gestellt als beim Haftrücklass.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2332
- OGH, 25.11.2016, 10 Ob 62/16i
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