


Justitias Menschlichkeit hinter der Augenbinde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2024
- Inhalt:
- recht & gesellschaft
- Umfang:
- 3797 Wörter, Seiten 516-524
10,00 €
inkl MwSt




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Justitia ist blind, damit sie über jede:n ohne Ansehen der Person richten kann – oder zumindest möchte sie uns das glauben machen. Tatsächlich steht die Augenbinde aber auch für eine Grenze zwischen dem zu beurteilenden Fall und der Persönlichkeit des:der Entscheidenden, der:die sodann auch vor dem Vorwurf der Subjektivität geschützt ist. Diese Verleugnung der eigenen Subjektivität geht von der Berufsgruppe der Richter:innen aus, stellt aber die Rechtswissenschaft als wissenschaftliche Disziplin vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Vertreter:innen müssen ihre eigenen Prämissen verleugnen, um die Rechtswissenschaft als objektive Wissenschaft konstituieren zu können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Tradition auseinander und versucht eine Alternative für den wissenschaftlichen Diskurs aufzuzeigen.
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- Tscheppe, Cornelia
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- Wissenschaftssoziologie
- JURIDIKUM 2024, 516
- Subjektivität
- Objektivität
- Rechtsphilosophie und Politik
Justitia ist blind, damit sie über jede:n ohne Ansehen der Person richten kann – oder zumindest möchte sie uns das glauben machen. Tatsächlich steht die Augenbinde aber auch für eine Grenze zwischen dem zu beurteilenden Fall und der Persönlichkeit des:der Entscheidenden, der:die sodann auch vor dem Vorwurf der Subjektivität geschützt ist. Diese Verleugnung der eigenen Subjektivität geht von der Berufsgruppe der Richter:innen aus, stellt aber die Rechtswissenschaft als wissenschaftliche Disziplin vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Vertreter:innen müssen ihre eigenen Prämissen verleugnen, um die Rechtswissenschaft als objektive Wissenschaft konstituieren zu können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Tradition auseinander und versucht eine Alternative für den wissenschaftlichen Diskurs aufzuzeigen.
- Tscheppe, Cornelia
- Wissenschaftssoziologie
- JURIDIKUM 2024, 516
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