


Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag verfassungswidrig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 147
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1888 Wörter, Seiten 227-229
30,00 €
inkl MwSt




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Das absolute – wenn auch zeitlich eng begrenzte – Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten ist verfassungswidrig. Der Schutz religiöser Gefühle und des religiösen Friedens hat keine „Vorrangstellung“ vor anderen Grundrechten. Das absolute Veranstaltungsverbot verstößt mangels angemessenen Ausgleichs mit widerstreitenden Grundrechten wie der Freiheit der Kunst oder der Erwerbsfreiheit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
-
- § 1 K-VAG
- § 2 K-VAG
- § 8 K-VAG
- VfGH, 11.12.2024, G 110/2024
- JBL 2025, 227
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Das absolute – wenn auch zeitlich eng begrenzte – Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten ist verfassungswidrig. Der Schutz religiöser Gefühle und des religiösen Friedens hat keine „Vorrangstellung“ vor anderen Grundrechten. Das absolute Veranstaltungsverbot verstößt mangels angemessenen Ausgleichs mit widerstreitenden Grundrechten wie der Freiheit der Kunst oder der Erwerbsfreiheit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
- § 1 K-VAG
- § 2 K-VAG
- § 8 K-VAG
- VfGH, 11.12.2024, G 110/2024
- JBL 2025, 227
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht