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- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 798 Wörter
- Seiten 13-14
- https://doi.org/10.33196/bbl201701001302
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inkl MwStBei der Beurteilung des Vorliegens eines Härtefalls ist ausschließlich die Relation zwischen dem tatsächlich für die Abwasserentsorgung der Liegenschaft entstehenden Kostenaufwand und der Gebührenbelastung dieser Liegenschaft ausschlaggebend.
Besteht kein Abwasserzähler, muss das Ausmaß der von der Liegenschaft verursachten Abwässer geschätzt werden.
Ein überdurchschnittlicher Wasserbezug kann ein Indiz für eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgung darstellen, sofern das bezogene Wasser in der Folge im Wesentlichen in den Kanal eingeleitet wird.
- Kanalgebühren
- § 5b Abs 1 nö KanalG
- Baurecht
- Härtefall
- BBL-Slg 2017/2
- VwGH, 31.08.2016, 2013/17/0147
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