Kapitalistischer Mitunternehmer – Einstellung der Erwerbstätigkeit und Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 5 EStG 1988
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2016
- Bundesfinanzgericht, 3157 Wörter
- Seiten 62 -66
- https://doi.org/10.33196/afs201602006201
9,80 €
inkl MwSt
Eine Passiveinkünfte vermittelnde „kapitalistische“ Mitunternehmereigenschaft stellt trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs 5 EStG 1988 dar.
Ausschlaggebend dafür, ob eine als Erwerbstätigkeit anzusehende aktive Betätigung eines Kommanditisten vorliegt, ist demnach, ob sich seine Befugnisse im Wesentlichen auf die gesetzliche Stellung eines Kommanditisten beschränken, oder, ob ihm Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt wurden, die über die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte hinausgehen und er damit über die entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Einfluss- bzw Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen verfügt. Revision unzulässig. Amtsrevision eingebracht.
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 10.11.2015, RV/1100416/2011
- Steuerrecht
- § 37 Abs 5 EStG
- AFS 2016, 62
Weitere Artikel aus diesem Heft