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Kapitalmarktrecht: Zur „präzisen“ Natur einer Insider-Information

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Art 1 Nr 1 der RL 2003/6/EG und Art 1 Abs 1 der RL 2003/124/EG sind dahin auszulegen, dass sie für die Einstufung einer Information als präzise nicht verlangen, dass aus ihnen mit einem hinreichenden Maß an Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden kann, dass sich ihr potenzieller Einfluss auf die Kurse der betreffenden Finanzinstrumente in eine bestimmte Richtung auswirken wird, wenn sie öffentlich bekannt werden.

  • EuGH, 11.03.2015, Rs C-628/13, (Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers; Cour de cassation [Frankreich])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 1 Nr 1 der RL 2003/6/EG des EP und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)
  • WBl-Slg 2015/83
  • Art 1 Abs 1 der RL 2003/124/EG der Kom vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der RL 2003/6/EG des EP und des Rates betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation

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