


Kartellrecht/Verfahrensrecht: Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff und internationale Zuständigkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3988 Wörter, Seiten 282-286
30,00 €
inkl MwSt




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Art 8 Nr 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass im Fall von Klagen auf Verurteilung einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens, der durch eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln durch die Tochtergesellschaft entstanden ist, das mit diesen Klagen befasste Gericht am Niederlassungsort der Muttergesellschaft sich für die Feststellung seiner internationalen Zuständigkeit auf die Vermutung stützt, dass eine Muttergesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital einer Tochtergesellschaft hält, die eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, einen bestimmenden Einfluss auf diese Tochtergesellschaft ausübt, sofern den Bekl nicht die Möglichkeit genommen wird, sich auf beweiskräftige Indizien zu berufen, die darauf hindeuten, dass entweder die Muttergesellschaft nicht unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital der Tochtergesellschaft hielt oder diese Vermutung gleichwohl nicht gelten kann.
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- Art 8 Nr 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
- EuGH, 13.02.2025, Rs C-393/23, EU:C:2025:85 (Athenian Brewery SA, Heineken NV/Macedonian Thrace Brewery SA; Hoge Raad der Nederlanden [Oberster Gerichtshof der Niederlande])
- WBl-Slg 2025/73
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Art 8 Nr 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass im Fall von Klagen auf Verurteilung einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens, der durch eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln durch die Tochtergesellschaft entstanden ist, das mit diesen Klagen befasste Gericht am Niederlassungsort der Muttergesellschaft sich für die Feststellung seiner internationalen Zuständigkeit auf die Vermutung stützt, dass eine Muttergesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital einer Tochtergesellschaft hält, die eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, einen bestimmenden Einfluss auf diese Tochtergesellschaft ausübt, sofern den Bekl nicht die Möglichkeit genommen wird, sich auf beweiskräftige Indizien zu berufen, die darauf hindeuten, dass entweder die Muttergesellschaft nicht unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital der Tochtergesellschaft hielt oder diese Vermutung gleichwohl nicht gelten kann.
- Art 8 Nr 1 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)
- EuGH, 13.02.2025, Rs C-393/23, EU:C:2025:85 (Athenian Brewery SA, Heineken NV/Macedonian Thrace Brewery SA; Hoge Raad der Nederlanden [Oberster Gerichtshof der Niederlande])
- WBl-Slg 2025/73
- Allgemeines Wirtschaftsrecht