Kartellrechtsnovelle 2016 und Zusammenschlusskontrolle
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 2016
- Abhandlung, 2732 Wörter
- Seiten 217 -221
- https://doi.org/10.33196/oezk201606021701
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Der vorgeschlagene § 12 Abs 4 KartG sollte unbedingt noch einmal überdacht werden.
Das österreichische Kartellgesetz wird nach 2012 erneut novelliert. Hauptgrund ist die Schadenersatzrichtlinie der EU, die den geschädigten Unternehmen und Konsumenten die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Daneben wird es aber andere, durchaus bemerkenswerte Neuerungen geben. Der Vorschlag zur Ergänzung der Zusammenschlusskontrolle ist allerdings unzulänglich und – in der derzeitigen Fassung – praktisch wertlos.
- Gruber, Johannes Peter
- OEZK 2016, 217
- Zusammenschlusskontrolle
- Antragsberechtigung
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Gemeinschaftsunternehmen
- § 12 KartG
- gemeinsame Kontrolle
- § 5 KartG
- § 1 KartG
- alleinige Kontrolle
- Art 101 AEUV
- Art 5 VO (EG) 1/2003
- Art 102 AEUV
- § 32c GWB