Kartellschadensersatz
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 15
- Abhandlung, 5400 Wörter
- Seiten 3 -11
- https://doi.org/10.33196/oezk202201000301
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Der vorliegende Beitrag zeigt anhand einer Analyse von Entscheidungen der Europäischen Kommission in Kartellverfahren auf, dass die Bildung von Absprachen systematischen Mustern folgt. So wirken Änderungen in der Nachfrage(macht), den Produktionskapazitäten, dem wettbewerblichen Umfeld oder den regulatorischen Rahmenbedingungen als Auslöser der Absprachen. Diese Erkenntnisse sind für die ökonometrische Bestimmung der durch die Absprache bewirkten Preisüberhöhung in Schadensersatzverfahren relevant. Denn die als Kartellauslöser identifizierten Faktoren hätten sich auch ohne die Absprachen auf die Preise ausgewirkt, sodass die Analyse der Umstände der Kartellbildung hilfreich ist, um die Preisüberhöhung unverzerrt bestimmen zu können.
- Herold, Daniel
- Paha, Johannes
- Schadensersatz
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- § 33a GWB
- Vergleichsmarktkonzept
- Kartellbildung
- Ökonometrie
- Art 101 AEUV
- OEZK 2022, 3
- Art 102 AEUV