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Kaufpreisschaden mangels angezeigten Machtwechsels liegt im Schutzbereich des § 12a MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 4439 Wörter
- Seiten 20-24
- https://doi.org/10.33196/wobl202101002001
30,00 €
inkl MwStEin Kaufpreisschaden, der unmittelbar aus zu geringen Mieterlösen herrührt, weil ein Machtwechsel vom Mieter nicht mitgeteilt wurde, liegt im Schutzbereich des § 12a MRG, weil durch diese Bestimmung die Möglichkeit der Einhebung eines angemessenen Mietzinses und der „Einpreisung“ des dadurch erhöhten Ertragswerts der Liegenschaft bei deren Verwertung gewährleistet werden soll.
- Knafl, Mathias
- Lanschützer, Clemens
- § 1311 ABGB
- BG Josefstadt, 5 C 240/17i
- § 12a MRG
- § 1304 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 20.10.2020, 4 Ob 128/20g, der Revision wird nicht Folge gegeben
- WOBL-Slg 2021/3
- § 12a Abs 3 MRG
- LGZ Wien, 40 R 52/20y
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