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- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 550 Wörter
- Seiten 200-201
- https://doi.org/10.33196/bbl201905020002
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inkl MwStSelbst dann, wenn im Zuge von Vertragsverhandlungen Nebenpunkte besprochen werden und darüber zunächst keine Einigung erzielt werden kann, können die Parteien im weiteren Verlauf den Vorbehalt einer Einigung über diese Nebenpunkte (ausdrücklich oder schlüssig) auch wieder fallen lassen. Davon ist dann auszugehen, wenn die Parteien ihren Abschluss- und Bindungswillen eindeutig durch Handschlag ausdrücken, ohne die früher im Zuge der Vertragsverhandlungen allenfalls noch offenen Punkte weiter anzusprechen und diesbezüglich einen Vorbehalt zu machen.
- § 869 ABGB
- Kaufvertrag per Handschlag
- BBL-Slg 2019/182
- OGH, 29.04.2019, 2 Ob 200/18b
- Baurecht
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