


Kausalität einer Pflichtverletzung für weiteres „Investiertbleiben“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 445 Wörter, Seiten 212-212
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 1232, 1295, 1302 ABGB. Ein positives Verhalten ist für einen Erfolg ursächlich, wenn es diesen herbeigeführt, ihn also bewirkt hat. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Anleger durch das Vertrauen in publizierte (aber nicht den Tatsachen entsprechende) Prüfberichte dazu veranlasst wurde, sein Investment weiter zu behalten.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2020/2654
- OGH, 18.09.2019, 7 Ob 125/19m
§§ 1232, 1295, 1302 ABGB. Ein positives Verhalten ist für einen Erfolg ursächlich, wenn es diesen herbeigeführt, ihn also bewirkt hat. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Anleger durch das Vertrauen in publizierte (aber nicht den Tatsachen entsprechende) Prüfberichte dazu veranlasst wurde, sein Investment weiter zu behalten.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2654
- OGH, 18.09.2019, 7 Ob 125/19m