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Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht
Kehrtwende bei der Auslegung des Begriffs der gehörigen Kundmachung (Art 89 Abs 1 B-VG)
- Originalsprache: Deutsch
- OEZK Band 11
- Abhandlung, 3884 Wörter
- Seiten 8-13
- https://doi.org/10.33196/oezk201801000801
30,00 €
inkl MwStMit seiner Neuauslegung von Art 89 Abs 1 B-VG geht der VfGH von der bisher vertretenen Gleichsetzungsthese ab, wonach ein Gericht gesetz- bzw verfassungswidrig kundgemachte generelle Normen als unbeachtlich zu betrachten hatte. Solche Akte bilden fortan den Gegenstand eines Prüfungsantrags nach Art 89 Abs 2 B-VG. Sie sind daher bis zu ihrer Aufhebung durch den VfGH für jedermann verbindlich.
- Palmstorfer, Rainer
- Art 139a B-VG
- Gleichheitssatz
- Art 140a B-VG
- Gehorsamsthese
- Rückwidmung
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Gleichsetzungsthese
- Kundmachungsmangel
- Verordnungsprüfung
- VfGH, 28.06.2017, V 4/2017-24
- Normverwerfungsmonopol des VfGH
- Ausnahmethese
- Art 140 B-VG
- Art 139 B-VG
- gehörig kundgemacht
- Art 89 B-VG
- OEZK 2018, 8