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Kein allgemeiner Anspruch auf Beschäftigung – keine einstweilige Verfügung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2157 Wörter, Seiten 36-38

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Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Beschäftigung besteht nicht. Nur in Ausnahmefällen, bei denen das Brachliegen der Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führt, kann sich aus dem Arbeitsvertrag ein solches Recht ergeben.

Ob sich aus Art 17 StGG ein Rechtsanspruch auf Zurverfügungstellung von Ressourcen zur Ausübung einer Lehr- und Forschungstätigkeit eines Universitätsprofessors ergibt, bleibt offen.

Für eine einstweilige Verfügung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens wegen der Nichtbeschäftigung während eines laufenden Verfahrens zur Anfechtung einer Kündigung genügt die Unterbrechung der Arbeit für einen bestimmten Zeitraum allein nicht. Nachteile Dritter aus dem Unterbleiben der Arbeit können die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht rechtfertigen.

  • § 1153 ABGB
  • § 381 EO
  • Art 17 StGG
  • OGH, 18.08.2016, 9 ObA 51/16i
  • LG Linz, 28.12.2015, 36 Cga 93/15t-5
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Linz, 08.02.2016, 11 Ra 6/16f-14
  • WBl-Slg 2017/9

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