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Heft 3, November 2014, Band 2014
Kein Amtsmissbrauch bei privatwirtschaftlichem Tätigwerden Kein Diebstahl bei im Zueignungszeitpunkt schon bestehenden Alleingewahrsam
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2014
- Judikatur, 2199 Wörter
- Seiten 247-250
- https://doi.org/10.33196/jst201403024701
20,00 €
inkl MwStDas Verbrechen des Amtsmissbrauchs setzt ein Amtsgeschäft in Vollziehung der Gesetze, somit die missbräuchliche Vornahme eines Hoheitsakts bzw einen Missbrauch tatsächlicher Art voraus, der wie eine Organhandlung zu werten ist. Wareneinkauf, Lagerhaltung und Abrechnung sind Tätigkeiten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und können daher nicht darunter fallen. Wenn Beamte solche Handlungen pflichtwidrig vornehmen, kann eine Untreue vorliegen.
An im Alleingewahrsam stehenden Tageserlösen kann kein Gewahrsamsbruch, mithin auch kein Diebstahl mehr begangen werden. Vielmehr ist das Vergehen der Veruntreuung in Betracht zu ziehen.
- § 130 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 133 Abs 1 StGB
- OLG Linz, 30.06.2014, 9 Bs 150/14v
- § 127 StGB
- § 153 Abs 1 StGB
- § 302 Abs 1 StGB
- JST-Slg 2014/38
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