Zum Hauptinhalt springen

Kein Amtsmissbrauch bei privatwirtschaftlichem Tätigwerden Kein Diebstahl bei im Zueignungszeitpunkt schon bestehenden Alleingewahrsam

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs setzt ein Amtsgeschäft in Vollziehung der Gesetze, somit die missbräuchliche Vornahme eines Hoheitsakts bzw einen Missbrauch tatsächlicher Art voraus, der wie eine Organhandlung zu werten ist. Wareneinkauf, Lagerhaltung und Abrechnung sind Tätigkeiten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und können daher nicht darunter fallen. Wenn Beamte solche Handlungen pflichtwidrig vornehmen, kann eine Untreue vorliegen.

An im Alleingewahrsam stehenden Tageserlösen kann kein Gewahrsamsbruch, mithin auch kein Diebstahl mehr begangen werden. Vielmehr ist das Vergehen der Veruntreuung in Betracht zu ziehen.

  • § 130 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 133 Abs 1 StGB
  • OLG Linz, 30.06.2014, 9 Bs 150/14v
  • § 127 StGB
  • § 153 Abs 1 StGB
  • § 302 Abs 1 StGB
  • JST-Slg 2014/38

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!