Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
89 Wörter, Seiten 111-111

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel in den Warenkorb legen

Wird ein Schadenersatzanspruch auf einen Rechts-mangel gestützt, weil der Bauzustand eines Superädifikates nicht der baubehördlichen Bewilligung entspricht, kann aber die im Kaufvertrag zugesagte geänderte Baubewilligung nicht nachgetragen werden, weil der Mehrheitseigentümer der Liegenschaft die Zustimmung zur Erwirkung einer ausreichenden Baubewilligung verweigert, liegt ein unbehebbarer Mangel vor.

Bei unbehebbaren Mängeln von Speziessachen ist nur der Vertrauensschaden zu ersetzen.

War der Abbruch und Neubau im Sinne der ursprünglichen Baubewilligung nach dem Kaufvertrag nicht geschuldet, können die dafür erforderlichen Kosten nicht als Mangelbehebungskosten gefordert werden.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 923 ABGB
  • Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel
  • BBL-Slg 2020/92
  • OGH, 22.01.2020, 3 Ob 244/19g
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice