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Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 89 Wörter
- Seiten 111-111
- https://doi.org/10.33196/bbl202003011102
20,00 €
inkl MwStWird ein Schadenersatzanspruch auf einen Rechts-mangel gestützt, weil der Bauzustand eines Superädifikates nicht der baubehördlichen Bewilligung entspricht, kann aber die im Kaufvertrag zugesagte geänderte Baubewilligung nicht nachgetragen werden, weil der Mehrheitseigentümer der Liegenschaft die Zustimmung zur Erwirkung einer ausreichenden Baubewilligung verweigert, liegt ein unbehebbarer Mangel vor.
Bei unbehebbaren Mängeln von Speziessachen ist nur der Vertrauensschaden zu ersetzen.
War der Abbruch und Neubau im Sinne der ursprünglichen Baubewilligung nach dem Kaufvertrag nicht geschuldet, können die dafür erforderlichen Kosten nicht als Mangelbehebungskosten gefordert werden.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 923 ABGB
- Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel
- BBL-Slg 2020/92
- OGH, 22.01.2020, 3 Ob 244/19g
- Baurecht
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