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Kein Anspruch auf Überstundenpauschale

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Ein völliger Wegfall der Leistung von Überstunden durch längere Zeit auf Grund eines gesetzlichen Verbots führt zum Ruhen des Anspruchs auf eine Überstundenpauschale.

Diese Rechtsfolge des § 8 MSchG bewirkt auch keine unerlaubte Diskriminierung von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen.

  • OLG Wien, 25.03.2021, 9 Ra 71/20g-18
  • § 14 Abs 1 MSchG
  • Art 11 Mutterschutz-RL 92/85/EWG
  • WBl-Slg 2022/83
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 25.01.2022, 8 ObA 35/21m
  • § 8 MSchG

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