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Kein Ausgleichsanspruch bei Selbstkündigung

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Dem Unternehmer zurechenbare Umstände, die zur Anspruchswahrung bei Selbstkündigung des Handelsvertreters führen, müssen aus der Unternehmersphäre stammen. Externe Umstände, wie die Eröffnung eines Tankstellenshops durch ein Konkurrenzunternehmen, sind dem Unternehmer nicht zurechenbar.

  • OLG Linz, 04.05.2016, 12 Ra 24/16k-52
  • § 24 Abs 3 Z 1 HVertG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/11
  • OGH, 18.08.2016, 9 ObA 90/16z

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