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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 6, August 2018, Band 17

Bieber, Thomas

Kein Ausschluss der Optionsmöglichkeit gem § 6 Abs 2 iVm § 28 Abs 38 UStG bei Verschmelzung der mietenden Gesellschaft (auf deren Gesamtrechtsnachfolger) nach dem 31.8.2012

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Infolge der Verschmelzung führt die aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolger nahtlos das Mietverhältnis der aufgenommenen Gesellschaft fort, sodass dieser Vorgang zu keinem neuen Mietverhältnis führt. Da das 1. StabG 2012 für den Ausschluss der Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren in diesem Zusammenhang auf die Begründung eines neuen Mietverhältnisses nach dem 31.8.2012 und nicht auf die Unternehmeridentität abstellt, kann der Vermietungsumsatz weiterhin steuerpflichtig behandelt werden.

  • Bieber, Thomas
  • Geschäftsraummiete
  • Gesellschaftsrecht
  • § 6 Abs 2 UStG
  • USt-Option
  • GES 2018, 310
  • BFG, 06.06.2018, RV/5101672/2014

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