Kein automatischer Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrunds bei einem Subunternehmer
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 20
- Judikatur, 3509 Wörter
- Seiten 184 -189
- https://doi.org/10.33196/rpa202003018401
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Art 57 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber befugt oder sogar verpflichtet ist, den Wirtschaftsteilnehmer, der das Angebot abgegeben hat, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der in dieser Bestimmung vorgesehene Ausschlussgrund in Bezug auf einen der im Angebot dieses Wirtschaftsteilnehmers genannten Unterauftragnehmer festgestellt wird. Hingegen stehen diese Bestimmung in Verbindung mit Art 57 Abs 6 dieser Richtlinie sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein solcher Ausschluss automatisch erfolgen muss.
- Reisner, Hubert
- Art 18 Abs 2 RL 2014/24/EU
- Art 57 Abs 6
- Austausch
- Art 56 Abs 1 lit b RL 2014/24/EU
- Selbstreinigung
- EuGH, 30.01.2020, C-395/18, „Tim“
- Art 57 Abs 7 RL 2014/24/EU
- RPA 2020, 184
- Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Art 57 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU
- Vergaberecht
- Subunternehmer
- Weglassen des Subunternehmers
- automatischer Ausschluss