Kein automatischer Ausschluss eines Bieters, dessen Subunternehmer eine strafrechtliche Verurteilung verschwiegen hat
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 21
- Judikatur, 2842 Wörter
- Seiten 348 -352
- https://doi.org/10.33196/rpa202106034801
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Art 63 RL 2014/24/EU iVm Art 57 Abs 4 lit h RL 2014/24/EU ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.
- Reisner, Hubert
- Art 58 Abs 3 RL 2014/24/EU
- Art 58 Abs 4 RL 2014/24/EU
- Art 57 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Ausschlussgrund
- Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU
- Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
- Art 59 Abs 1 RL 2014/24/EU
- RPA 2021, 348
- Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Vergaberecht
- EuGH, 03.06.2021, C-210/20, „Rad Service ua“
- Art 59 Abs 3 RL 2014/24/EU
- Art 57 Abs 4 lit h RL 2014/24/EU
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