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Kein automatischer Übergang von Gewährleistungsansprüchen des Werkbestellers auf den nachfolgenden Eigentümer der mangelhaften Sache
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 101 Wörter
- Seiten 209-209
- https://doi.org/10.33196/bbl202005020902
20,00 €
inkl MwStIst ein behaupteter Schaden aus der nicht fachgemäßen Herstellung eines Bauwerkes durch den Werkunternehmer schon im Zeitpunkt der Übernahme des Werkes durch den Voreigentümer, den Werkbesteller, eingetreten gewesen, so ist dieser Eigentümer einer mangelhaften Sache geworden, nicht aber der Einzelrechtsnachfolger. Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen Schlechterfüllung gehen daher nicht mit dem Eigentum an der Sache auf den neuen Eigentümer über. Der Geschenknehmer kann den Werkunternehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihm der Voreigentümer die diesem zustehenden Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche abgetreten hat.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Kein automatischer Übergang von Gewährleistungsansprüchen des Werkbestellers auf den nachfolgenden Eigentümer der mangelhaften Sache
- BBL-Slg 2020/159
- Baurecht
- § 1167 ABGB
- OGH, 27.05.2020, 7 Ob 60/20d
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