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Kein Bereicherungsanspruch gem § 1041 ABGB bei Vermietung an Mitbewerber entgegen einer vertraglichen Konkurrenzklausel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 4930 Wörter
- Seiten 117-122
- https://doi.org/10.33196/wobl201504011701
30,00 €
inkl MwStDer allgemeine Bereicherungsanspruch gem § 1041 ABGB richtet sich gegen denjenigen, der eine fremde Sache ohne Rechtsgrund zum eigenen Vorteil benützt und sich dabei im Einzelfall nicht auf eine Leistung des Eigentümers oder sonst Berechtigten stützen kann. § 1041 ABGB bezeichnet den „Eigentümer“ der Sache als Anspruchsberechtigten. Damit wird ausgedrückt, dass jener anspruchsberechtigt ist, dem das verwendete Rechtsgut ausschließlich zugewiesen ist
Die Vermietung entgegen einer vertraglichen Konkurrenzklausel an Mitbewerber stellt zwar eine Vertragsverletzung, aber selbst bei weitester noch denkbarer Auslegung gerade keine „Verwendung“ dieses Rechts dar. Insoweit fehlt es an der erforderlichen Korrelation zwischen Rechtsverletzung und „verwendetem“ Rechtsgut.
- Riss, Olaf
- WOBL-Slg 2015/47
- OGH, 17.09.2014, 6 Ob 138/14h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 7/14x
- § 1041 ABGB
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