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Kein Einfluss raumordnungsrechtlicher Widmungen auf privatrechtliche Vereinbarungen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 65 Wörter
- Seiten 206-207
- https://doi.org/10.33196/bbl202005020602
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inkl MwStFür die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen.
Baurechtliche oder raumordnungsrechtliche „Widmungen“ definieren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht. Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB an der ehelichen Wohnung ist nicht davon abhängig, ob das genutzte Objekt sich in einem Bereich befindet, der nach der Raumordnung zu Wohnzwecken gewidmet ist.
- OGH, 18.05.2020, 8 Ob 44/19g
- BBL-Slg 2020/153
- § 97 ABGB
- § 2 WEG
- Baurecht
- Kein Einfluss raumordnungsrechtlicher Widmungen auf privatrechtliche Vereinbarungen
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